Die Innung ist ein freiwilliger Zusammenschluß selbständiger Handwerksunternehmen in einer lokalen Organisation. Sie vertritt ihre Mitglieder in der Öffentlichkeit, beim Arbeits- bzw. Sozialgericht, als Tarifpartner, führt überbetriebliche Unterweisungen für Azubis durch und nimmt im Auftrag der Handwerkskammer die Zwischen- und Gesellenprüfungen ab. Der Vorstand setzt sich aus dem Obermeister/in, Stellvertreter/in, Lehrlingswart/in sowie 2 weiteren Personen zusammen. Er wird von den Mitgliedern auf der Innungsversammlung alle 5 Jahre gewählt.